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Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider über Nutzer von IP-Adressen

Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider über Nutzer von IP-Adressen

Der Bundesgerichtshofs (BGH) hat am 19.4.2012 in seinem Beschluss entschieden, dass ein Internet-Provider dem Rechteinhaber in aller Regel den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer einer IP-Adresse mitteilen muss, die ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück offensichtlich unberechtigt in eine Online-Tauschbörse eingestellt haben.

 
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

 

 

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Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.