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Entlastungen für Kleinstkapitalgesellschaften auf den Weg gebracht

Entlastungen für Kleinstkapitalgesellschaften auf den Weg gebracht

Kleinstbetriebe, die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder einer Personenhandelsgesellschaft ohne voll haftende natürliche Personen (z. B. GmbH & Co KG) organisiert sind, unterliegen derzeit umfangreichen Vorgaben für die Rechnungslegung.

Durch die sog. Micro-Richtlinie sollen nunmehr diese Vorgaben maßvoll abgeschwächt werden, ohne die berechtigten Informationsinteressen etwa von Gläubigern oder Gesellschaftern zurückzustellen. Zudem muss der Jahresabschluss nicht mehr im Bundesanzeiger veröffentlicht, sondern nur hinterlegt und dann auf Anfrage Dritter zur Verfügung gestellt werden. Die Neuregelung soll für alle Geschäftsjahre, deren Abschlussstichtag nach dem 30.12.2012 liegt, gelten.

Von der Micro-Richtlinie werden alle Kleinstkapitalgesellschaften erfasst, die an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen zwei der drei nachfolgenden Merkmale nicht überschreiten: Umsatzerlöse bis 700.000 €, Bilanzsumme bis 350.000 € sowie durchschnittliche Zahl beschäftigter Arbeitnehmer bis 10.

 
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

 

 

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Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.