Privatnutzung des betrieblichen Kfz eines GmbH-Geschäftsführers nur bei ausdrücklicher Gestattung
Privatnutzung des betrieblichen Kfz eines GmbH-Geschäftsführers nur bei ausdrücklicher Gestattung |
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) spricht aufgrund der Lebenserfahrung ein Beweis des ersten Anscheins dafür, dass ein zur privaten Nutzung überlassenes Kraftfahrzeug auch tatsächlich privat genutzt wird. Die Privatnutzung ist in diesem Fall mit der 1-%-Regelung anzusetzen. Allerdings kann der Anscheinsbeweis durch den Gegenbeweis entkräftet werden. Die bloße Behauptung des Steuerpflichtigen, das betriebliche Fahrzeug nicht für Privatfahrten genutzt oder Privatfahrten ausschließlich mit anderen Fahrzeugen durchgeführt zu haben, genügt allerdings nicht, um die Anwendung der 1-%-Regelung auszuschließen. |
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