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Minijobgrenze wird voraussichtlich auf 450 Euro angehoben

Minijobgrenze wird voraussichtlich auf 450 Euro angehoben

Minijobber sollen nach Plänen der Regierungskoalition ab dem 1.1.2013 mehr verdienen können. Dafür will sie die Geringfügigkeitsgrenze von 400 € auf 450 € anheben.

Begleitend ist angedacht, eine grundsätzliche Rentenversicherungspflicht einzuführen, die der sozialen Absicherung von Minijobbern dienen soll. Minijobber haben demnach den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers von 15 % bis zum allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung von 19,6 % (2013 vermutlich 19,0 %) zu ergänzen. Ist dies nicht gewünscht, soll sich der geringfügig Beschäftigte von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen können.

Auch die Grenzen für Gleitzonenbeschäftigte von 400 bis 800 € sollen auf 450 € bis 850 € angepasst werden.

Anmerkung: Der hierfür erforderliche Gesetzentwurf stand bei Ausarbeitung dieses Informationsschreibens noch aus. Über die geplanten Neuregelungen werden wir Sie in einem der nächsten Rundschreiben informieren, wenn genauere Details vorliegen.

 
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

 

 

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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.