"Verbindliche Bestellung" zur Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrags nicht zwingend - Bedeutung für Betreiber von Photovoltaikanlagen
"Verbindliche Bestellung" zur Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrags nicht zwingend - Bedeutung für Betreiber von Photovoltaikanlagen |
Kleine und mittelgroße Unternehmen können - unter weiteren Voraussetzungen - eine Investitionsförderung erhalten. Diese besteht darin, dass der Betriebsinhaber bereits vor der tatsächlichen Durchführung der Investition einen Teil der künftigen Abschreibungen steuerlich geltend machen kann. Hierdurch ergibt sich eine frühzeitige steuerliche Entlastung, die die Finanzierung der Investition erleichtern soll. Früher geschah dies in Form der sog. "Ansparabschreibung", jetzt durch einen "Investitionsabzugsbetrag". |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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