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Geplante Änderungen durch das "Jahressteuergesetz 2013"

Geplante Änderungen durch das "Jahressteuergesetz 2013"

Mit dem Gesetzentwurf eines "Jahressteuergesetzes 2013" beabsichtigt der Gesetzgeber diverse Anpassungen an Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union - insbesondere an die EU-Amtshilferichtlinie - sowie Maßnahmen zur Sicherung des Steueraufkommens. Dazu sind u. a. folgende Änderungen geplant:

  • Die 1-%-Regelung benachteiligt nach Auffassung der Bundesregierung Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, weil deren Listenpreis derzeit höher ist als der von Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Hier sind Vergünstigungen vorgesehen, die nach Auffassung des Bundesrates zu kompliziert umzusetzen sind. Die genaue Ausgestaltung wird man vermutlich erst nach Verabschiedung des Gesetzes erfahren.
     
  • Arbeitnehmer sollen auf Antrag die Geltungsdauer von Freibeträgen künftig auf zwei Kalenderjahre verlängern können.
     
  • Im Interesse des Bürokratieabbaus sollen die Aufbewahrungsfristen zunächst ab 2013 auf 8 und in einem weiteren Schritt ab 2015 auf 7 Jahre verkürzt und vereinheitlicht werden. Dies hatte der Bundesrat zwar in seiner Stellungnahme vom 6.7.2012 abgelehnt. Die Bundesregierung will jedoch daran festhalten.
     
  • Für die den freiwilligen Wehrdienst und freiwillige Wehrübungen Leistenden werden zukünftig nur noch die Gehaltsbestandteile "Wehrsold" sowie "Dienstgeld" steuerfrei gestellt. Die weiteren Bezüge, z. B. Wehrdienstzuschlag, besondere Zuwendungen sowie unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung, unterfallen der Steuerpflicht.
     
  • Der Sonderausgabenabzug soll auch für Beiträge eines Basiskranken- bzw. Pflegeversicherungsschutzes an ein Versicherungsunternehmen außerhalb der EU oder der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gelten.
     
  • Eine Neuregelung soll dafür sorgen, dass der Anwendungsbereich des Pflegepauschbetragesin Höhe von 924 € auf die häusliche Pflege im gesamten EU-/EWR-Ausland - also unabhängig vom Ort der Pflege - ausgeweitet wird.

Anmerkung: Über die einzelnen Neuregelungen werden wir Sie bei Vorliegen des Gesetzes und damit verbundener verlässlicher Informationen auf dem Laufenden halten.

 
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

 

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt.
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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

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