November
Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte |
Der Übergang vom papiergebundenen Verfahren zum neuen elektronischen Verfahren ELStAM (Elektronische Lohnsteuer Abzugsmerkmale) ist nunmehr für das Jahr 2013 vorgesehen. Er wird schrittweise vollzogen. Dadurch soll allen Beteiligten ein reibungsloser Übergang in das neue Verfahren ermöglicht werden. |
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Ab 1.1.2013 müssen Unternehmer und Arbeitgeber Steueranmeldungen mit Zertifikat übermitteln |
Bereits jetzt sind Unternehmer und Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ihre Steueranmeldungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Ab dem 1.1.2013 müssen Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen zwingend authentifiziert übermittelt werden. |
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Abzug von nachträglichen Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung möglich |
Schuldzinsen für ein Darlehen, das ursprünglich zur Finanzierung von Anschaffungskosten einer zur Vermietung bestimmten Immobilie aufgenommen wurde, können nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20.6.2012 grundsätzlich auch dann noch als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden, wenn das Gebäude veräußert wird, der Veräußerungserlös aber nicht ausreicht, um die Darlehensverbindlichkeit zu tilgen. |
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Strenge Anforderung an die Nachweispflicht bei Bewirtungen in einer Gaststätte |
Bei Betriebsprüfungen befinden sich Bewirtungsrechnungen stets im Visier der Finanzverwaltung. Damit diese Aufwendungen von Kundenbewirtungen beim Betriebsausgabenabzug und bei der Umsatzsteueranmeldung berücksichtigt werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Seit dem 1.1.2004 können Steuerpflichtige nur 70 % der Bewirtungskosten als Betriebsausgaben ansetzen. Die Vorsteuer kann jedoch zu 100 % geltend gemacht werden. |
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Im "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts" stellt das Bundesfinanzministerium seine neuen Pläne vor. Zu den wichtigsten Punkten wird wie folgt Stellung genommen.
Unternehmensbesteuerung: Die Planungen sehen vor, den Höchstbetrag beim Verlustrücktrag von derzeit 511.500 € (bei zusammen veranlagten Ehegatten 1.023 000 €) auf 1 Mio. € (bzw. 2 Mio. €) anzuheben.
Reisekostenrecht: Das steuerliche Reisekostenrecht soll grundlegend vereinfacht und vereinheitlicht werden. Dazu will der Gesetzgeber bei den Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen die Mindestabwesenheitszeiten verändern und statt der bisherigen dreistufigen Staffelung eine zweistufige Staffelung der Pauschalen (im Inland 12 € und 24 €, Wegfall der niedrigsten Pauschale von 6 Euro) einführen
Im Bereich der Fahrtkosten bei Fahrten zur sog. regelmäßigen Arbeitsstätte soll gesetzlich festgelegt werden, dass es höchstens noch eine solche Tätigkeitsstätte je Dienstverhältnis gibt, deren Bestimmung durch den Arbeitgeber oder anhand von "quantitativen Elementen" (neuer Begriff: "erste Tätigkeitsstätte"), statt der vom Bundesfinanzhof verwendeten "qualitativen Elemente" erfolgt; dies führt auch bei der Besteuerung von Dienstwagen zu mehr Rechtssicherheit.
Weitere Vereinfachungen sind im Bereich der Unterkunftskosten im Rahmen der sog. doppelten Haushaltsführung sowie der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Verpflegung geplant.
Inkrafttreten: Die Änderungen des Reisekostenrechts sollen zum 1.1.2014, die zum Verlustrücktrag mit Verkündung des Gesetzes in Kraft treten.
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- Geplante Änderungen durch das "Jahressteuergesetz 2013"
- Abziehbarkeit von Nachzahlungszinsen und Steuerpflicht von Erstattungszinsen bei Kapitalgesellschaften
- Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
- Wechsel des Tarifs innerhalb eines Krankenversicherungsvertrages
- Unterschiedliche Entscheidungen zur Haftung eines Arztes nach Behandlungsfehler für die Folgen eines Zweiteingriffs
- Räum- und Streudienst - keine Verpflichtung der Wohnungseigentümer durch Mehrheitsbeschluss
- Kündigung per E-Mail ist unwirksam
- Übertragung einer Direktversicherung in der Insolvenz
- Steuerfreie Gehaltszuschläge bei der Berechnung des Elterngeldes
- Säumniszuschläge der Krankenkassen bei freiwillig Versicherten berechtigt
- Steuertermine / Basiszinssatz / Verzugszinssatz
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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.