Grenze bei der Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten dauerhaft auf 500.000 € angehoben
Grenze bei der Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten dauerhaft auf 500.000 € angehoben |
Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde ("Soll-Versteuerung"). Auf die Bezahlung der Leistung durch den Kunden kommt es dabei nicht an. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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