Neuregelung der steuerlichen Behandlung von verbilligten Mietverhältnissen (an Angehörige)
Neuregelung der steuerlichen Behandlung von verbilligten Mietverhältnissen (an Angehörige) |
Wird eine Wohnung zu einem verbilligten Mietpreis - etwa an Angehörige - vermietet, kann der Vermieter alle Aufwendungen im Zusammenhang mit der Wohnung - unter weiteren Voraussetzungen - in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzen. Voraussetzung hierfür war bis 2004, dass die vereinbarte Miete mindestens 56 % (vorher 50 %) der ortsüblichen Miete betrug. |
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