Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auch für Kinder als Sonderausgabe absetzbar
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auch für Kinder als Sonderausgabe absetzbar |
Mit der Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes, das sich bereits seit 2010 auswirkt, können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die einer Grund- bzw. Basisabsicherung dienen, steuerlich besser berücksichtigt werden. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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