Keine Anwendung der 1-%-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte
Keine Anwendung der 1-%-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte |
Mit Urteil vom 6.10.2011 kommt der Bundesfinanzhof (BFH) zu dem Entschluss, dass die 1-%-Regelung nicht anwendbar ist, wenn der Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrzeug - lediglich für betriebliche Zwecke sowie für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - nutzt. |
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