Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Betrugs
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Betrugs |
Grundsätzlich sind Vermögensstraftaten gegenüber dem Arbeitgeber als "wichtiger Grund" zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung geeignet. Die Wirksamkeit der Kündigung ist dann im Rahmen einer auf den Einzelfall bezogenen umfassenden Interessenabwägung zu prüfen. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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