Bundesrat stimmt Winterreifenpflicht zu
Bundesrat stimmt Winterreifenpflicht zu |
Bisher war in der Straßenverkehrsordnung lediglich vorgeschrieben, dass die Ausrüstung von Fahrzeugen "an die Wetterverhältnisse anzupassen" ist. Hierzu zählte insbesondere die "geeignete Bereifung". Eine Präzisierung dieser Vorschriften war nach einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Oldenburg notwendig geworden. Demnach verstieß der vormalige Paragraf gegen das Bestimmtheitsgebot. Die Verhängung von Bußgeldern sei deshalb verfassungswidrig. Mit Inkrafttreten der Neuregelungen am 4.12.2010 gilt für Auto- und Lkw-Fahrer u. a.:
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