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Jahressteuerbescheinigung für Kapitalerträge weiter beantragen

Jahressteuerbescheinigung für Kapitalerträge weiter beantragen

Für Kapitalanleger ist es immer noch sinnvoll, bei ihrer Bank eine Jahressteuerbescheinigung zu verlangen und diese ihrer Steuererklärung - mit der Anlage KAP - beizufügen. Solche Fälle können z. B. sein: Ein Freistellungsauftrag wurde nicht oder in zu geringer Höhe erteilt bzw. ausgeschöpft, der persönliche Steuersatz liegt unter dem Abgeltungssteuersatz von 25 % und auf der Anlage KAP wird die sog. Günstigerprüfung beantragt, Steuerpflichtige können die Einbeziehung der Kapitalerträge in die Bemessungsgrundlage für den Spendenabzug beantragen, die Ausnutzung von Verlustverrechnungen aus privaten Veräußerungsgeschäften soll in Anspruch genommen werden.

Daneben sind Fälle denkbar, in denen die Finanzämter die Jahressteuerbescheinigungen im Rahmen der Bearbeitung der Steuererklärungen anfordern. Des Weiteren muss die Anlage KAP auch bei Auslandskonten und -depots oder Zinsen aus Privatdarlehen, Steuererstattungszinsen, verdeckten Gewinnausschüttungen, Veräußerungsgewinnen aus GmbH-Anteilen und Lebensversicherungen ausgefüllt werden.

 
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

 

 

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Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.