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Keine Irreführung durch Verlängerung eines Frühbucherrabattes

Keine Irreführung durch Verlängerung eines Frühbucherrabattes

In einem vom Oberlandesgericht (OLG) Hamm am 5.10.2010 entschiedenen Fall hatte ein Anbieter von Kinder- und Jugendreisen auf seiner Internetseite eine Reise mit einem zeitlich befristeten Frühbucherrabatt angepriesen. Auch nach Ablauf der Frist wurde der Preisnachlass zunächst weiter eingeräumt.

Nach Auffassung der OLG-Richter ist die beanstandete Werbung nicht irreführend. Zum maßgeblichen Zeitpunkt des Erscheinens der in die Zukunft gerichteten Werbeaussage sei diese aus der prognostischen Sicht des Werbenden richtig, da der Reiseanbieter den Rabatt bis zum Ende der Frist habe gewähren wollen. Entwickle sich die Marktlage unerwartet, könne der gutgläubig Werbende auch noch nach Fristablauf zugunsten der Verbraucher Preisnachlässe gewähren.

 
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

 

 

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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

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