Keine Irreführung durch Verlängerung eines Frühbucherrabattes
Keine Irreführung durch Verlängerung eines Frühbucherrabattes |
In einem vom Oberlandesgericht (OLG) Hamm am 5.10.2010 entschiedenen Fall hatte ein Anbieter von Kinder- und Jugendreisen auf seiner Internetseite eine Reise mit einem zeitlich befristeten Frühbucherrabatt angepriesen. Auch nach Ablauf der Frist wurde der Preisnachlass zunächst weiter eingeräumt. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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