Februar
Die Bundesregierung hat eine Reihe von Maßnahmen zur Steuervereinfachung und Entlastungen für die Bürger und Unternehmen beschlossen. Das dazugehörige Steuervereinfachungsgesetz soll 2011 verabschiedet und spätestens zum 1.1.2012 in Kraft treten. Was möglich ist, soll aber auch schon rückwirkend zum 1.1.2011 rechtswirksam werden. Zu den wichtigsten Beschlüssen gehören u. a.: |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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Der Bundesgerichtshof hatte bereits in seinem Beschluss vom 20.5.2010 entschieden, dass nur derjenige im Rahmen der Selbstanzeige Straffreiheit erlangen kann, der rechtzeitig vollständige und richtige Angaben zu allen hinterzogenen Steuern macht. |
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Bei Bargeldgeschäften, wie sie üblicherweise im Einzelhandel, in der Gastronomie oder auch bei Taxiunternehmen vorkommen, gelten ab sofort strengere Kriterien für die Aufbewahrung der Unterlagen. |
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Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur nach tatsächlicher Benutzung |
Wird der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung eines Dienstwagens typisierend mit der 1-%-Regelung besteuert, so erhöht sich der so ermittelte Betrag um monatlich 0,03 % des Listenpreises für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, wenn das Fahrzeug auch dafür genutzt werden kann. Der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigte mit drei Urteilen vom 22.9.2010 seine Rechtsprechung vom April 2008, dass nämlich diese 0,03-%-Zuschlagsregelung nur dann und insoweit zur Anwendung kommt, wie der Dienstwagen tatsächlich für solche Fahrten genutzt worden war. |
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Verursachen Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit, bei einer Familienheimfahrt im Rahmen der doppelten Haushaltsführung oder bei einer beruflichen Fahrt einen Unfall oder sind in einen verwickelt, so können sie die hierdurch entstehenden Kosten beim Finanzamt als Werbungskosten steuermindernd geltend machen. |
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- Meldung zur Sozialversicherung
- Nettolohn maßgeblich für Elterngeld
- Amtsniederlegung durch Geschäftsführer
- Gelöschte GmbH weder prozess- noch parteifähig
- Überprüfung des Online-Auftritts erforderlich
- Arbeitsrecht gilt auch bei Schneechaos
- Privatnutzung des Dienstwagens während lang dauernder Arbeitsunfähigkeit
- Überstundenpauschalierungsabrede ist unwirksam
- Anrechnung der gesetzlichen Rente auf die Betriebsrente
- Keine Irreführung durch Verlängerung eines Frühbucherrabattes
- Steuertermine / Basiszinssatz / Verzugszinssatz
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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.