Schärfere Regelungen für strafbefreiende Selbstanzeige
Der Bundesgerichtshof hatte bereits in seinem Beschluss vom 20.5.2010 entschieden, dass nur derjenige im Rahmen der Selbstanzeige Straffreiheit erlangen kann, der rechtzeitig vollständige und richtige Angaben zu allen hinterzogenen Steuern macht. |
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