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Amtsniederlegung durch Geschäftsführer

Amtsniederlegung durch Geschäftsführer

Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 11.8.2010 entschieden, dass die Amtsniederlegung des GmbH-Geschäftsführers wirksam ist, wenn die Erklärung an die Gesellschaft adressiert ist, sofern sie einem der Gesellschafter zugeht. Dies gilt auch, wenn es sich bei dem Gesellschafter um einen der Geschäftsführer handelt.

Richtig ist, dass Erklärungsadressat einer Amtsniederlegung das Bestellungsorgan des Geschäftsführers sei, also die Gesellschafter und nicht die Gesellschaft, vertreten durch die Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer aber auch gleichzeitig Gesellschafter der GmbH, und geht diesem Geschäftsführer eine Amtsniederlegung zu, so kann sich die Gesellschaft nicht erfolgreich darauf berufen, dass der Geschäftsführer die Erklärung nur in seiner Geschäftsführungseigenschaft erhalten habe. Eine derartige Aufspaltung der gesellschaftsrechtlichen Positionen würde ersichtlich gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen.

 
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

 

 

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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

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