Februar
Für die Meldung zur Sozialversicherung muss der Arbeitgeber feststellen, ob eine versicherungsfreie geringfügige oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. Hierfür hat er die Beschäftigung zu Beginn sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen. Dazu gehört auch, dass der Arbeitnehmer Auskunft über eventuelle Vorbeschäftigungen oder parallel ausgeübte Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern gibt. Der Arbeitgeber hat die für die Versicherungsfreiheit maßgebenden Angaben über den Beschäftigten zu den Entgeltunterlagen zu nehmen. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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Bei der Einkommensberechnung für das Elterngeld sind die in den monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen genannten Steuern zu berücksichtigen, spätere Steuererstattungen nicht. |
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Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 11.8.2010 entschieden, dass die Amtsniederlegung des GmbH-Geschäftsführers wirksam ist, wenn die Erklärung an die Gesellschaft adressiert ist, sofern sie einem der Gesellschafter zugeht. Dies gilt auch, wenn es sich bei dem Gesellschafter um einen der Geschäftsführer handelt. |
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Legt der einzige Geschäftsführer einer GmbH sein Amt nieder, ist eine gegen die Gesellschaft gerichtete Klage mangels gesetzlicher Vertretung unzulässig. Eine GmbH, deren einziger Geschäftsführer sein Amt niedergelegt hat, ist nicht mehr prozessfähig. Sie hat mit der Amtsniederlegung ihren gesetzlichen Vertreter verloren. Der Mangel der Prozessfähigkeit kann jedoch durch Bestellung eines Notgeschäftsführers oder eines Prozesspflegers geheilt werden. |
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Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 7.12.2010 werden viele Unternehmen ihre Internetseiten anpassen müssen, wenn sie nicht - im Ausland - von Verbrauchern verklagt werden wollen. Darauf weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hin.
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- Arbeitsrecht gilt auch bei Schneechaos
- Privatnutzung des Dienstwagens während lang dauernder Arbeitsunfähigkeit
- Überstundenpauschalierungsabrede ist unwirksam
- Anrechnung der gesetzlichen Rente auf die Betriebsrente
- Keine Irreführung durch Verlängerung eines Frühbucherrabattes
- Steuertermine / Basiszinssatz / Verzugszinssatz
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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.