Überprüfung des Online-Auftritts erforderlich
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 7.12.2010 werden viele Unternehmen ihre Internetseiten anpassen müssen, wenn sie nicht - im Ausland - von Verbrauchern verklagt werden wollen. Darauf weist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hin.
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Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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