März
Änderungen beim Elterngeld |
Seit Januar 2011 erhalten Elterngeldbezieher ab einem Nettoeinkommen von 1.200 € im Monat künftig 65 % (statt bisher 67 %) dieses Einkommens ersetzt. Wer weniger verdient, erhält weiterhin 67 %. Familien mit sehr hohem zu versteuerndem Einkommen (Alleinerziehende mit mehr als 250.000 € bzw. Verheiratete mit mehr als 500.000 € im Jahr) erhalten kein Elterngeld mehr. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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Kapitalerhöhung bei einer "Unternehmergesellschaft (UG) |
Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 23.9.2010 entschieden, dass eine Beschlussfassung zur Kapitalerhöhung, mit der das Mindeststammkapital von 25.000 € erreicht wird, noch nicht zu einem Wegfall der für eine "UG (haftungsbeschränkt)" geltenden Beschränkungen führt. |
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Urlaub und Urlaubsabgeltung |
Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung entsteht mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses als reiner Geldanspruch. Diese auf eine finanzielle Vergütung gerichtete Forderung bleibt in ihrem Bestand unberührt, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bis zum Ende des Übertragungszeitraums am 31.3. des dem Urlaubsjahr folgenden Jahres fortdauert. |
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Steuertermine | Fällig am |
Umsatzsteuer (mtl.), Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli-Zuschlag (mtl.), Einkommen-, Kirchen-, Körperschaftsteuer, Soli-Zuschlag |
10.03.2011
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Sozialversicherungsbeiträge: | 29.03.2011 |
Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB maßgeblich für die Berechnung von Verzugszinsen |
01.01.2011 | 0,12 |
01.07.2010 - 31.12.2010 | 0,12 | |
1.01.2010 - 30.06.2010 | 0,12 | |
1.7.2009 - 31.12.2009 | 0,12% | |
1.1.2009 - 30.06.2009 | 1,62% | |
1.7.2008 - 31.12.2008 | 3,19% | |
1.1.2008 - 30.06.2008 | 3,32% | |
1.7.2007 - 31.12.2007 | 3,19% | |
1.1.2007 - 30.06.2007 | 2,70% | |
1.7.2006 - 31.12.2006
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1,95% | |
1.1.2006 - 30.06.2006 | 1,37% | |
1.7.2005 - 31.12.2005 | 1,17% | |
1.1.2005 - 30.06.2005
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1,21% | |
1.7.2004 - 31.12.2004
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1,13% | |
1.1.2004 - 30.06.2004
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1,14% | |
1.7.2003 - 31.12.2003
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1,22% | |
1.1.2003 - 30.06.2003
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1,97% | |
1.7.2002 - 31.12.2002
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2,47% | |
1.1. 2002 - 30.6.2002
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2,57 % | |
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Verzugszinssatz ab 01.01.2002 (§ 288 BGB) |
Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte
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Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern: Basiszinssatz + 8 Prozentpunkte
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Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieses Informationsschreibens erfolgen, können erst in der nächsten Ausgabe berücksichtigt werden! | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. |
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