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März

Änderungen beim Elterngeld

Änderungen beim Elterngeld

Seit Januar 2011 erhalten Elterngeldbezieher ab einem Nettoeinkommen von 1.200 € im Monat künftig 65 % (statt bisher 67 %) dieses Einkommens ersetzt. Wer weniger verdient, erhält weiterhin 67 %. Familien mit sehr hohem zu versteuerndem Einkommen (Alleinerziehende mit mehr als 250.000 € bzw. Verheiratete mit mehr als 500.000 € im Jahr) erhalten kein Elterngeld mehr.

Das Mindestelterngeld von 300 € im Monat und der Höchstbetrag von 1.800 € bleiben unangetastet. Für Empfänger von Arbeitslosengeld II ist der Grundbedarf durch die Regelsätze und die Zusatzleistungen gesichert. Zusätzliches Elterngeld verringert den Lohnabstand. Deshalb wird es - wie beim Kindergeld - auf Arbeitslosengeld II und Kinderzuschlag angerechnet.

Wer vor der Geburt seines Kindes einen Teil seines Einkommens selbst erarbeitet hat, soll dafür auch Elterngeld erhalten. Dazu gehören auch pauschal besteuerte Einnahmen, vor allem aus sogenannten Minijobs.

Anmerkung: Die neuen Elterngeldregelungen werden seit dem 1.1.2011 bei allen Elterngeldberechtigten angewendet - also auch bei denjenigen, die bereits einen Elterngeldbescheid erhalten haben und Elterngeld beziehen.

 
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

 

Kapitalerhöhung bei einer "Unternehmergesellschaft (UG)

Kapitalerhöhung bei einer "Unternehmergesellschaft (UG)

Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 23.9.2010 entschieden, dass eine Beschlussfassung zur Kapitalerhöhung, mit der das Mindeststammkapital von 25.000 € erreicht wird, noch nicht zu einem Wegfall der für eine "UG (haftungsbeschränkt)" geltenden Beschränkungen führt.

Erst mit der Volleinzahlung des Stammkapitals und dem Vollzug der Kapitalerhöhung durch Eintragung der neuen Stammkapitalziffer im Handelsregister fallen die Sonderregelungen weg.

 
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

 

Urlaub und Urlaubsabgeltung

Urlaub und Urlaubsabgeltung

Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung entsteht mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses als reiner Geldanspruch. Diese auf eine finanzielle Vergütung gerichtete Forderung bleibt in ihrem Bestand unberührt, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bis zum Ende des Übertragungszeitraums am 31.3. des dem Urlaubsjahr folgenden Jahres fortdauert.

Gesetzliche Urlaubsabgeltungsansprüche erlöschen nicht, wenn Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deswegen arbeitsunfähig sind.

 
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

 

Steuertermine / Basiszinssatz / Verzugszinssatz

Steuertermine Fällig am
Umsatzsteuer (mtl.),
Lohn- u. Kirchenlohnsteuer, Soli-Zuschlag (mtl.),
Einkommen-, Kirchen-, Körperschaftsteuer, Soli-Zuschlag
10.03.2011
   
Sozialversicherungsbeiträge: 29.03.2011
   
Basiszinssatz
nach § 247 Abs. 1 BGB maßgeblich für die Berechnung von Verzugszinsen
01.01.2011 0,12
01.07.2010 - 31.12.2010 0,12
1.01.2010 - 30.06.2010 0,12
1.7.2009 - 31.12.2009 0,12%
1.1.2009 - 30.06.2009 1,62%
1.7.2008 - 31.12.2008 3,19%
1.1.2008 - 30.06.2008 3,32%
1.7.2007 - 31.12.2007 3,19%
1.1.2007 - 30.06.2007 2,70%
1.7.2006 - 31.12.2006
1,95%
1.1.2006 - 30.06.2006 1,37%
1.7.2005 - 31.12.2005 1,17%
1.1.2005 - 30.06.2005
1,21%
1.7.2004 - 31.12.2004
1,13%
1.1.2004 - 30.06.2004
1,14%
1.7.2003 - 31.12.2003
1,22%
1.1.2003 - 30.06.2003
1,97%
1.7.2002 - 31.12.2002
2,47%
1.1. 2002 - 30.6.2002
2,57 %

 

Verzugszinssatz
ab 01.01.2002
(§ 288 BGB)
Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte
Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern: Basiszinssatz + 8 Prozentpunkte
Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieses Informationsschreibens erfolgen, können erst in der nächsten Ausgabe berücksichtigt werden!
Verbraucherpreisindex
2011 Januar 109,2 Juli  
Februar   August  
März   September  
April   Oktober  
Mai   November  
Juni   Dezember  
Verbraucherpreisindex
2010 Januar 107,1 Juli 108,4
Februar 107,5 August 108,4
März 108,0 September 108,3
April 107,9 Oktober 108,4
Mai 108,0 November 108,5
Juni 108,1 Dezember 109,6
Verbraucherpreisindex
2009 Januar 106,3 Juli 107,1
Februar 106,9 August 107,3
März 106,8 September 106,9
April 106,8 Oktober 107,0
Mai 106,7 November 106,9
Juni 107,1 Dezember 107,8
Verbraucherpreisindex
2008 Januar 105,3 Juli 107,6
Februar 105,8 August 107,3
März 106,3 September 107,2
April 106,1 Oktober 107,0
Mai 106,7 November 106,5
Juni 107,0 Dezember 106,8
Verbraucherpreisindex
2007 Januar 110,9 Juli 112,8
Februar 111,3 August 112,7
März 111,6 September 112,8
April 112,0 Oktober 113,0
Mai 112,2 November 113,6
Juni 112,3 Dezember 114,2
Verbraucherpreisindex
2006 Januar 109,1 Juli 110,7
Februar 109,5 August 110,6
März 109,5 September 110,2
April 109,9 Oktober 110,3
Mai 110,1 November 110,2
Juni 110,3 Dezember 111,1
Verbraucherpreisindex 2005
2005 Januar 106,9 Juli 108,6
Februar 107,3 August 108,7
März 107,6 September 109,1
April 107,7 Oktober 109,1
Mai 108,0 November 108,6
Juni 108,1 Dezember 109,6
Verbraucherpreisindex 2004
2004 Januar 105,2 Juli 106,5
Februar 105,4 August 106,7
März 105,7 September 106,4
April 106,0 Oktober 106,6
Mai 106,2 November 106,2
Juni 106,2 Dezember 107,3
Verbraucherpreisindex 2003
2003 Januar 104,0 Juli 104,6
Februar 104,5 August 104,6
März 104,1 September 104,5
April 104,3 Oktober 104,5
Mai 104,1 November 104,3
Juni 104,4 Dezember 105,1
 
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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

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