Bewirtungsaufwendungen von Betreibern von Hotel-Restaurants nicht unbegrenzt absetzbar
Bewirtungsaufwendungen von Betreibern von Hotel-Restaurants nicht unbegrenzt absetzbar |
Betrieblich oder beruflich veranlasste Bewirtungsaufwendungen stellen grundsätzlich Betriebsausgaben dar. Wegen des untrennbaren Bezuges zur privaten Lebensführung sind sie jedoch nur zu 70 % steuerlich abziehbar. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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