Nachträglicher Einbau von "Extras" in Dienstwagen erhöht nicht den pauschalen Nutzungswert
Nachträglicher Einbau von "Extras" in Dienstwagen erhöht nicht den pauschalen Nutzungswert |
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 13.10.2010 entschieden, dass Kosten für den nachträglichen Einbau von "Extras" in ein auch zur Privatnutzung überlassenes Firmenfahrzeug nicht als Kosten für Sonderausstattung in die Bemessungsgrundlage für die sog. 1-%-Regelung einzubeziehen sind. |
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