Erstattung zu Unrecht gezahlter Rentenversicherungsbeiträge
Erstattung zu Unrecht gezahlter Rentenversicherungsbeiträge |
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1.1.2008 als Reaktion darauf, dass vermehrt Personen, die über Jahre hinweg Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet hatten, die Feststellung begehrten, sie seien tatsächlich nicht versicherungspflichtig gewesen, eine Regelung getroffen, die verhindern soll, dass die in dieser Zeit entrichteten Beiträge daraufhin zurückerstattet werden müssen. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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