Unterschiedliche MwSt-Sätze für Speisen an Imbissständen/Kinofoyers und von Partyservices
Unterschiedliche MwSt-Sätze für Speisen an Imbissständen/Kinofoyers und von Partyservices |
Entgegen der restriktiven Auffassung seitens der Finanzverwaltung legt der Europäische Gerichtshof (EuGH) bei Imbissbetreibern, Kinos etc. die Grenze für die Berücksichtigung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes lange nicht so eng aus.
Zu den Leistungen eines Partyservices stellt der Gerichtshof hingegen fest, dass sie nicht das Ergebnis einer bloßen Standardzubereitung sind, sondern vielmehr einen deutlich größeren Dienstleistungsanteil aufweisen, da sie mehr Arbeit und Sachverstand, wie etwa hinsichtlich der Kreativität und der Darreichungsform der Gerichte, erfordern. Unter diesen Umständen stellt die Tätigkeit eines Partyservices - außer in den Fällen, in denen dieser lediglich Standardspeisen ohne zusätzliches Dienstleistungselement liefert oder in denen bei Vorliegen weiterer, besonderer Umstände die Lieferung der Speisen der dominierende Bestandteil des Umsatzes ist - eine Dienstleistung dar, die dem regulären Steuersatz unterliegt. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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