Internet-System-Verträge sind Werkverträge mit Sonderkündigungsrecht
Internet-System-Verträge sind Werkverträge mit Sonderkündigungsrecht |
Die Richter des Bundesgerichtshofs ordneten in ihrem Urteil vom 27.1.2011 einen sog. "Internet-System-Vertrag" rechtlich als Werkvertrag ein. Bei einem Werkvertrag hat der Besteller ein Sonderkündigungsrecht und kann den Vertrag jederzeit kündigen. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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