Bauabzugssteuer bei der Errichtung von Fotovoltaikanlagen
Bauabzugssteuer bei der Errichtung von Fotovoltaikanlagen |
Die Finanzverwaltung stuft in einer Verfügung vom 5.4.2011 die Errichtung von Fotovoltaikanlagen als "Bauleistung" und den Errichter - durch die Einspeisung von Energie ins Stromnetz - als "Unternehmer" ein. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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