Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge eines Kindes bei Eltern als Sonderausgaben abzugsfähig
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge eines Kindes bei Eltern als Sonderausgaben abzugsfähig |
Durch die Neuregelungen des Bürgerentlastungsgesetzes können ab 2010 die Basis-Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge eines Kindes bei den Eltern uneingeschränkt als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn diese die Beiträge im Rahmen ihrer Unterhaltsverpflichtung getragen haben. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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