Nachweis der tatsächlichen Kosten bei Nutzung des Privat-Pkw für Dienstfahrten
Nachweis der tatsächlichen Kosten bei Nutzung des Privat-Pkw für Dienstfahrten |
Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber zzt. pauschal nur 0,30 € je gefahrenen Kilometer für dienstliche Fahrten mit ihrem privaten Pkw steuerfrei erstattet bekommen. Angestellte im öffentlichen Dienst können bis zu 0,35 € steuerfrei erhalten, wenn sie mit ihrem privaten Pkw Dienstreisen unternehmen. Inwiefern diese "Ungleichbehandlung" rechtens ist, war Gegenstand eines Verfahrens, das bis zum Bundesfinanzhof (BFH) vordrang. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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