Besteuerung von Stückzinsen nach Einführung der Abgeltungsteuer
Besteuerung von Stückzinsen nach Einführung der Abgeltungsteuer |
Mit dem Jahressteuergesetz 2010 wurde "klarstellend" geregelt, dass erhaltene Stückzinsen zu versteuern sind. Dabei ist auf den Zufluss der Stückzinsen abzustellen. Damit unterliegen nach Einführung der Abgeltungsteuer auch die Stückzinsen der Besteuerung, die man für Wertpapiere erhalten hat, die bereits vor dem 1.1.2009 angeschafft wurden. |
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