Anfechtung gegen Ausschlagungserklärung bei einer Erbschaft
Anfechtung gegen Ausschlagungserklärung bei einer Erbschaft |
Schlägt ein Erbe auf der Grundlage ungenauer zeitfremder Informationen die Erbschaft aus, weil er "befürchtet, dass da nur Schulden sind", so kann er, wenn sich später die Werthaltigkeit des Nachlasses herausstellt, seine Ausschlagungserklärung nicht wegen Irrtums anfechten. |
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