Veranstalter eines "Public-Viewing-Events" haftet
Veranstalter eines "Public-Viewing-Events" haftet |
Ein Veranstalter eines "Public-Viewing-Events" ist für die Sicherheit von Zuschauern auf einer Sitztribüne verantwortlich und wird nicht durch eine ordnungsbehördliche Genehmigung entlastet. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm mit Urteil vom 5.11.2010 entschieden. |
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