Umsatzsteuer bei der Abgabe von Speisen an Imbissständen
Umsatzsteuer bei der Abgabe von Speisen an Imbissständen |
Mit zwei zeitgleich veröffentlichten Urteilen hat der Bundesfinanzhof (BFH) zu der bisher häufig streitigen umsatzsteuerlichen Abgrenzung von Essenslieferungen (Steuersatz 7 %) und Restaurationsleistungen (Steuersatz 19 %) Stellung genommen. Die Entscheidungen beruhen auf einem neuen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 10.3.2011, das aufgrund von Vorlagen des BFH ergangen ist. |
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