November
Steuervereinfachungsgesetz nunmehr verabschiedet |
Nach langem politischen Poker stimmte der Bundesrat dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 am 23.9.2011 endgültig zu. Es tritt - mit Ausnahmen - zum 1.1.2012 in Kraft. Einige Bestimmungen gelten aber auch schon rückwirkend zum 1.1.2011. Zu den wichtigsten Beschlüssen gehören u. a.: |
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Keine Ansparabschreibung (heute Investitionsabzugsbetrag) für Software |
Steuerpflichtige können unter weiteren Voraussetzungen für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren "beweglichen Wirtschaftsguts" des Anlagevermögens eine den Gewinn mindernde Rücklage bilden. |
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Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten |
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) konnte ein Arbeitnehmer, der in mehreren betrieblichen Einrichtungen des Arbeitgebers tätig war, auch mehrere regelmäßige Arbeitsstätten nebeneinander innehaben. Hieran hält er jedoch nicht länger fest. |
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"Ordnungsgemäßes" Fahrtenbuch - immer ein Streitpunkt |
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in in der Vergangenheit in mehreren Entscheidungen die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch näher präzisiert. Danach muss das Fahrtenbuch eine hinreichende Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Aufzeichnungen bieten, sodass der zu versteuernde Anteil (Privatfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) an der Gesamtfahrleistung mit vertretbarem Aufwand überprüft werden kann. Dazu gehört auch, dass das Fahrtenbuch zeitnah und fortlaufend in einer geordneten und geschlossenen äußeren Form geführt wird, die nachträgliche Einfügungen oder Veränderungen ausschließt oder zumindest deutlich als solche erkennbar werden lässt. Demnach reichen etwa laufend, aber lose gefertigte Aufzeichnungen nicht aus. |
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Finanzämter überprüfen Versteuerung von Rentenbezügen |
Durch die Einführung des Alterseinkünftegesetzes wurde die Besteuerung von Renten ab dem Jahr 2005 geändert. Die Rentenversicherungsträger teilen die Höhe der Renten in Form von sog. Rentenbezugsmitteilungen mit. |
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- Umsatzsteuer bei der Abgabe von Speisen an Imbissständen
- Handwerksrechtliche Beschränkung des Berufszugangs über die Meisterprüfung verfassungskonform
- Stellenanzeige "Geschäftsführer gesucht" führt zu geschlechtsbezogener Benachteiligung
- Sonderkündigungsschutz bei Schwerbehinderung
- Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen
- Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung
- Nachträge auf Testamenten sind ohne ordnungsgemäße Unterschrift unwirksam
- Ungünstigere Bedingungen für Lebensversicherungen ab 2012
- Geringfügige Hilfeleistung nicht gesetzlich unfallversichert
- Handy-Rechnung über 11.500 €
- Steuertermine / Basiszinssatz / Verzugszinssatz
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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.