Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten
Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten |
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) konnte ein Arbeitnehmer, der in mehreren betrieblichen Einrichtungen des Arbeitgebers tätig war, auch mehrere regelmäßige Arbeitsstätten nebeneinander innehaben. Hieran hält er jedoch nicht länger fest. |
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