Keine Ansparabschreibung (heute Investitionsabzugsbetrag) für Software
Keine Ansparabschreibung (heute Investitionsabzugsbetrag) für Software |
Steuerpflichtige können unter weiteren Voraussetzungen für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren "beweglichen Wirtschaftsguts" des Anlagevermögens eine den Gewinn mindernde Rücklage bilden. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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