November
Umsatzsteuer bei der Abgabe von Speisen an Imbissständen |
Mit zwei zeitgleich veröffentlichten Urteilen hat der Bundesfinanzhof (BFH) zu der bisher häufig streitigen umsatzsteuerlichen Abgrenzung von Essenslieferungen (Steuersatz 7 %) und Restaurationsleistungen (Steuersatz 19 %) Stellung genommen. Die Entscheidungen beruhen auf einem neuen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 10.3.2011, das aufgrund von Vorlagen des BFH ergangen ist. |
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Handwerksrechtliche Beschränkung des Berufszugangs über die Meisterprüfung verfassungskonform |
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 31.8.2011 in zwei Urteilen entschieden, dass die Handwerksordnung mit dem Grundgesetz vereinbar ist, soweit sie die selbstständige Ausübung bestimmter Handwerke im stehenden Gewerbe im Regelfall vom Bestehen der Meisterprüfung oder einer ihr gleichgestellten Prüfung oder vom Nachweis einer sechsjährigen qualifizierten Berufserfahrung nach Ablegen der Gesellenprüfung ("Altgesellenregelung") abhängig macht. |
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Stellenanzeige "Geschäftsführer gesucht" führt zu geschlechtsbezogener Benachteiligung |
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe sprach mit Urteil vom 13.9.2011 einer Rechtsanwältin eine Entschädigung zu, die sich vergeblich auf eine Stellenanzeige "Geschäftsführer gesucht" beworben hatte. Ein mittelständisches Unternehmen gab nacheinander zwei Stellenanzeigen folgenden Inhalts auf: "Geschäftsführer im Mandantenauftrag zum nächstmöglichen Eintrittstermin gesucht. …" Die auch als Rechtsanwältin zugelassene Bewerberin war bereits 20 Jahre bei Versicherungsunternehmen tätig gewesen, zuletzt als Personalleiterin. Nachdem ihre Bewerbung nicht berücksichtigt worden war, meldete sie Entschädigungsansprüche in Höhe von knapp 25.000 € an. |
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Sonderkündigungsschutz bei Schwerbehinderung |
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts. Das gilt uneingeschränkt auch für die außerordentliche Kündigung. |
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Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen |
In einem Fall aus der Praxis rechnete ein Vermieter über die Betriebs- und Heizkosten für das Vorjahr ab. Aus der Abrechnung ergab sich eine Nachforderung zu seinen Gunsten. Zugleich verlangte er eine Anpassung der monatlichen Vorauszahlungen. Deren Höhe ermittelte er, indem er neben dem Ergebnis der monatlichen Betriebskostenabrechnung einen Sicherheitszuschlag von 10 % auf die bisher ermittelten Kosten ansetzte. Der Mieter akzeptierte die Anhebung der Vorauszahlungen in Höhe des geforderten Sicherheitszuschlages nicht. |
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- Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung
- Nachträge auf Testamenten sind ohne ordnungsgemäße Unterschrift unwirksam
- Ungünstigere Bedingungen für Lebensversicherungen ab 2012
- Geringfügige Hilfeleistung nicht gesetzlich unfallversichert
- Handy-Rechnung über 11.500 €
- Steuertermine / Basiszinssatz / Verzugszinssatz
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