Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld wird verlängert
Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld wird verlängert |
Für Kurzarbeit, die im Jahr 2010 beginnt, kann bis zu 18 Monate Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Dies hat die Bundesregierung mit dem Beschluss der neuen Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld ermöglicht. |
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