Die Sozialversicherungsgrenzen und Sachbezugswerte 2010
Die Sozialversicherungsgrenzen und Sachbezugswerte 2010 |
Mit den neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung werden die für das Versicherungsrecht sowie für das Beitrags- und Leistungsrecht in der Sozialversicherung maßgebenden Grenzen bestimmt. Für das Jahr 2010 gelten folgende Größen:
Die Beitragssätze für die Krankenversicherung wurden bereits ab dem 1.1.2009 einheitlich für das ganze Bundesgebiet auf 14,6 % festgelegt. Zuzüglich den von den Versicherten allein zu tragenden 0,9 % bedeutet das einen Beitragssatz von 15,5 %. Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung beträgt 1,95 % bzw. bei Kinderlosen, die das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben, 2,2 %; der Rentenversicherungsbeitragssatz 19,9 %. Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung bleibt bei 2,8 %. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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