Freibetrag für Betriebsveräußerung wird nur einmal im Leben gewährt und gilt einkünfteübergreifend
Freibetrag für Betriebsveräußerung wird nur einmal im Leben gewährt und gilt einkünfteübergreifend |
Der Jahreswechsel ist immer ein Termin, der auch entscheidend für die Aufgabe oder die Veräußerung eines Teilbetriebes oder eines Betriebes im Ganzen ist. Hierfür können betroffene Steuerpflichtige steuerliche Vorteile wie z. B. einen Freibetrag und einen ermäßigten Steuersatz nutzen. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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