Niedersächsisches Finanzgericht hält Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig
Niedersächsisches Finanzgericht hält Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig |
Seit 1991 (mit Unterbrechung) bzw. 1995 (durchgängig) wird der Solidaritätszuschlag im Wege einer Ergänzungsabgabe in Höhe von 5,5 % auf die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer erhoben. |
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