Bemessungsgrundlage für Abschreibung nach Einlage eines Gebäudes in das Betriebsvermögen
Bemessungsgrundlage für Abschreibung nach Einlage eines Gebäudes in das Betriebsvermögen |
Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung nach Einlage eines Wirtschaftsguts in das Betriebsvermögen ist die Differenz zwischen dem Einlagewert und den vor der Einlage bei den Überschusseinkunftsarten bereits in Anspruch genommenen Absetzungen. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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