Bedrohung und Beleidigung gegenüber Kollegen kann zur fristlosen Kündigung führen
Bedrohung und Beleidigung gegenüber Kollegen kann zur fristlosen Kündigung führen |
Wer seine Kollegen bedroht und beleidigt, stört den Betriebsfrieden und riskiert eine fristlose Kündigung. Das gilt umso mehr, wenn ein solches Verhalten vorher bereits einmal vom Arbeitgeber abgemahnt worden ist, aber gleichwohl nicht abgestellt wurde. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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