BFH bejaht Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen, von sonstigen Vorsorgeaufwendungen sowie des Grundfreibetrags 2005
BFH bejaht Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen, von sonstigen Vorsorgeaufwendungen sowie des Grundfreibetrags 2005 |
1. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung: Der Bundesfinanzhof (BFH) hält an seiner Auffassung fest, dass im Anwendungsbereich des Alterseinkünftegesetzes ab dem 1.1.2005 geleistete Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen und andere Altersvorsorgeaufwendungen lediglich in beschränktem Umfang als Sonderausgaben abgezogen werden können. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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