Aufwendungen für sowohl geschäftlich wie auch privat veranlasste Reisen teilweise besser absetzbar
Aufwendungen für sowohl geschäftlich wie auch privat veranlasste Reisen teilweise besser absetzbar |
Der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) ändert mit Beschluss vom 21.9.2009 seine Rechtsprechung zur Beurteilung gemischt (beruflich und privat) veranlasster Aufwendungen und lässt Aufwendungen für gemischt veranlasste Reisen in größerem Umfang als bisher zum Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu. |
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