Erbschaftsteuer nicht aus der Substanz des Betriebes bezahlen
Erbschaftsteuer nicht aus der Substanz des Betriebes bezahlen |
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 11.11.2009 entschieden, dass die Begünstigung des Betriebsvermögens im Erbfall auch dann wegen zu hoher Entnahmen aus dem Betriebsvermögen nachträglich (teilweise) entfällt, wenn die Entnahmen ausschließlich der Zahlung der durch den Erwerbsvorgang ausgelösten Erbschaft- oder Schenkungsteuer dienten. |
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