Pflichten und Gefahren für Arbeitgeber bei 400-€-Jobbern im Sozialversicherungsrecht
Pflichten und Gefahren für Arbeitgeber bei 400-€-Jobbern im Sozialversicherungsrecht |
Bei mehreren parallel ausgeübten Minijobs kann durch Überschreiten der monatlichen Entgeltgrenze von 400 € Versicherungspflicht eintreten. Um die versicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung richtig durchführen zu können, sollte der Arbeitgeber daher bei Beginn einer Beschäftigung abfragen, ob der Arbeitnehmer bereits bei anderen Arbeitgebern geringfügig oder versicherungspflichtig beschäftigt ist. Um dieses später verbindlich nachweisen zu können, empfiehlt es sich, einen "Personalfragebogen für geringfügig Beschäftigte" auszufüllen und vom Arbeitnehmer unterschreiben zu lassen. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber die entsprechenden Angaben über den Beschäftigten zu den Entgeltunterlagen nimmt. Einen solchen Personalfragebogen finden Sie z. B. im Internet bei der Minijobzentrale unter: http://www.minijobzentrale.de und dort unter "Download-Center" und dem Link "Formulare und Anträge". |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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