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Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen durch Geschäftsführer

Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen durch Geschäftsführer

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt das Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung im Stadium der Insolvenzreife einer GmbH zu einem Schadensersatzanspruch der Einzugsstelle gegen den Geschäftsführer, wenn dieser an andere Gesellschaftsgläubiger trotz der Insolvenzreife Zahlungen geleistet hat, die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar waren.

In einem solchen Fall kann sich der Geschäftsführer nicht auf eine Pflichtenkollision berufen.In dem vom Bundesgerichtshof am 18.1.2010 entschiedenen Fall hatte ein Geschäftsführer in der Zeit, in der er die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung im Stadium der Insolvenzreife der GmbH an den Sozialversicherungsträger nicht abgeführt hat, Nettolöhne an die Mitarbeiter ausgezahlt.

 
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

 

 

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Bitte beachten Sie, dass diese Steuernews eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Beiträge erfolgen, werden erst in der nächsten Ausgabe der Steuernews berücksichtigt.

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