Umsetzung ohne Zustimmung des Arbeitnehmers
Umsetzung ohne Zustimmung des Arbeitnehmers |
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber aufgrund seines Weisungsrechts bestimmen, auf welchem Arbeitsplatz ein Arbeitnehmer eingesetzt wird. Möchte demnach ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer innerhalb des Betriebes versetzen, so ist dies i. d. R. auch ohne Zustimmung des betroffenen Mitarbeiters möglich. |
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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